Alles Wichtige auf einen Blick

AGB

Stand: 22. April 2021

1. Geltung

Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und tell immobilien e.K. und den in Kooperation mit tell immobilien e.K. selbstständig tätigen Immobilienmaklern (kurz: tell immobilien e.K.) ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

2. Vertraulichkeit / Weitergabeverbot

Die von tell immobilien e.K. übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von tell immobilien e.K., die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch von tell immobilien e.K. wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

3. Angebote

Die Angebote von tell immobilien e.K. erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von tell immobilien e.K. nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

4. Provision

a) Maklerprovision

Mit Inanspruchnahme der Nachweis-, oder Vermittlungstätigkeit, bzw. mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer eines von tell immobilien e.K. angebotenen Objekts, kommt ein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den Bedingungen dieser AGB zustande. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Die Bekanntgabe in Form des Nachweises der Objektadresse und / oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung von tell immobilien e.K..

Dem Abschluss eines Kaufvertrages steht jeder andere Erwerb des wirtschaftlich Gewollten gleich, wie z.B. der Erwerb eines Gesellschaftsanteils, eines Erbbaurechts, durch Tausch, oder mittels Zuschlags in der Versteigerung, etc.

Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder kommt dieser über ein anderes Objekt des von tell immobilien e.K. nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der tell immobilien e.K. nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist, oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.

b) Käufer / Verbraucher

Wird der Makler für beide Parteien des Kaufvertrages über Wohnungen und Einfamilienhäuser, einschließlich solcher mit Einliegerwohnung, tätig und ist der Käufer Verbraucher, so schulden Käufer und Verkäufer eine Provision in gleicher Höhe, § 656 c BGB.

c) Angaben des Eigentümers

tell immobilien e.K. weist darauf hin, dass die objektbezogenen Angaben vom Verkäufer, bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten, stammen und von tell immobilien e.K. nicht auf deren Richtigkeit überprüft worden sind. Es ist vielmehr Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. tell immobilien e.K. gibt diese Informationen nur weiter und übernimmt daher für deren Richtigkeit keinerlei Haftung.

d) Provisionshöhe

Die vom Käufer bei Abschluss eines Hauptvertrages, z. B. in Form eines Kaufvertrages, zu leistende Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Exposé. Diese beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer, oder einem Dritten, zugutekommen (z. B. Übernahme von Grundbuchdispositionen, Ablösung von Inventar, Brennstoffen, usw.).

e) Fälligkeit

Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages, z. B. des Kauf-, Tausch-, oder Mietvertrages, selbst wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. tell immobilien e.K. hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne die Teilnahme von tell immobilien e.K., so ist der Kunde verpflichtet, tell immobilien e.K. unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

f) Vertragsschluss über ein vergleichbares Objekt

Als Abschluss des Hauptvertrages gilt auch ein Vertragsschluss über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers, bzw. Vermieters, oder ein Vertragsschluss durch eine zum Aufraggeber in dauerhafter, enger Verbindung stehende Person, ohne dass eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Sinne geltender Rechtsprechungsgrundsätze vorzuliegen braucht.

g) Doppeltätigkeit

tell immobilien e.K. ist berechtigt, für beide Vertragspartner des Hauptgeschäftes provisionspflichtig tätig zu werden. Bei Vermietungsgeschäften erhebt tell immobilien e.K. seine Provision ausschließlich vom Vermieter. Diese beträgt die jeweils vereinbarte Anzahl an Nettomonatsmieten (exklusive Nebenkosten). Beim Gewerbemietvertrag gilt die im Exposé ausgewiesene Provisionshöhe.

h) Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von tell immobilien e.K. angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen der tell immobilien e.K. zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der tell immobilien e.K. sämtliche Aufwendungen, die der tell immobilien e.K. dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

5. Datenschutz

Der Kunde willigt ein, dass tell immobilien e.K. Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutzt und diese im erforderlichen Umfange an Dritte übermittelt. Die Erhebung und Verarbeitung von Daten des Kunden, die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) werden von tell immobilien e.K. beachtet. Die als Anlage diesem Vertrag beigefügte Datenschutzerklärung von tell immobilien e.K. ist Bestandteil dieses Maklervertrags und mit diesem fest verbunden.

6. Widerrufsbelehrung

Für den Fall, dass es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB handelt und dieser Vertrag entweder außerhalb der Geschäftsräume von tell immobilien e.K., oder im Wege des Fernabsatzes über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, gilt die in der Anlage zu diesem Vertrag enthaltene Widerrufsbelehrung. Diese Anlage ist zwingender Bestandteil dieses Vertrags. Verbraucher im Sinne des Paragraf 13 BGB sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft nicht zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken abschließen.

7. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten tell immobilien e.K., dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der tell immobilien e.K. garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

8. Informationspflicht nach VSBG

Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.

tell immobilien e.K. ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt tell immobilien e.K. grundsätzlich nicht teil.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

9. Sonstige Bestimmungen

a) Zahlung des Kaufpreises, einschließlich etwaiger Nebenleistungen, oder Zahlungen von Kaufpreisteilen, werden von tell immobilien e.K. nicht entgegengenommen. Sie sind direkt an den Verkäufer bzw. dessen Gläubigerbank(en) zu erbringen.

b) Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform ist die Verwendung von E-Mails ausreichend.

c) tell immobilien e.K. behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

d) Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Dachau.

11. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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